Gründungsberatung

Gründerzuschuss Hamburg

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Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Arbeitslosengeldempfängern angeboten wird, die sich selbstständig machen möchten. Dieser Zuschuss soll dazu beitragen, die finanziellen Risiken in der Anfangsphase der Unternehmensgründung zu minimieren und den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Höhe und Dauer des Gründungszuschusses

Die Höhe des Gründungszuschusses setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem individuellen Arbeitslosengeld I und einem pauschalen Betrag zur sozialen Sicherung. In Hamburg hängt die Höhe des ALG I von Ihrem letzten Gehalt und Ihrer Steuerklasse ab. Wenn Sie Kinder haben und in der Steuerklasse III sind, kann das ALG I bis zu 3.163,00 Euro betragen. Ohne Kinder und in der Steuerklasse VI kann es jedoch so niedrig wie 2099 Euro sein.

In den ersten sechs Monaten nach der Gründung erhalten die Gründer ihr individuelles Arbeitslosengeld I als Zuschuss. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag von 300 Euro pro Monat zur sozialen Sicherung gezahlt. Dieser Betrag soll dazu beitragen, die Kosten für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung zu decken.

Nach den ersten sechs Monaten kann der Gründungszuschuss für weitere neun Monate in Form des Pauschalbetrags von 300 Euro pro Monat zur sozialen Sicherung fortgesetzt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Gründer nachweisen können, dass sie hauptberuflich selbstständig sind.

Gründungszuschuss in Hamburg

Im Jahr 2022 wurden in Hamburg 15.955 Gewerbe neu gegründet. Es ist interessant zu bemerken, dass viele dieser Neugründungen wahrscheinlich von Personen stammen, die zuvor arbeitslos waren und den Gründungszuschuss in Anspruch genommen haben. Dies unterstreicht die Bedeutung des Gründungszuschusses als Instrument zur Förderung der Selbstständigkeit und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die Beantragung des Gründungszuschusses erfolgt über das Arbeitsamt. In Hamburg ist die zuständige Behörde die Agentur für Arbeit Hamburg, zu finden unter der Adresse: Kurt-Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg. Es bietet sich vor dem Gang zum Amt aber immer ein Gespräch mit unseren Gründerberatern an, um zu wissen, was genau zu tun, zu fragen und zu sagen ist und sich die Chancen auf den Gründungszuschuss nicht sofort zu verspielen.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Gründer müssen vor der Gründung Arbeitslosengeld I beziehen.
  2. Sie müssen noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I für mindestens 150 Tage haben.
  3. Sie müssen ihre Geschäftsidee und ihren Businessplan von einer fachkundigen Stelle prüfen und bestätigen lassen.
  4. Sie müssen nachweisen, dass sie die für die Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit ist. Das bedeutet, dass auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Gründungszuschusses besteht.

Rolle von Gründerberatern und die Möglichkeit der Finanzierung durch AVGS-Gutscheine in Hamburg

Die Beantragung des Gründungszuschusses kann ein komplexer Prozess sein, der eine sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Hier können Gründerberater eine entscheidende Rolle spielen. Sie können dabei helfen, einen überzeugenden Businessplan zu erstellen, der die Erfolgsaussichten der Geschäftsidee realistisch darstellt. Darüber hinaus können sie die Gründer dabei unterstützen, die notwendigen Unterlagen für den Antrag zusammenzustellen und den Antragsprozess zu navigieren.

In Hamburg gibt es viele Beratungsstellen, die von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt sind und den AVGS akzeptieren. Einige dieser Beratungsstellen, wie wir von der Starthilfe, sind spezialisiert auf die Beratung von Existenzgründern und können Ihnen bei der Erstellung Ihres Businessplans und der Beantragung des Gründungszuschusses helfen.

Ein besonderer Vorteil ist, dass die Kosten für die Beratung durch einen Gründerberater oft durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit gedeckt werden können. Dieser Gutschein kann von Arbeitslosengeldempfängern beantragt werden und deckt die Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen ab. Dies bedeutet, dass die Gründer möglicherweise keinen Cent für diese wertvolle Unterstützung zahlen müssen. Das gilt natürlich auch für alle Maßnahmen bei der Starthilfe!

Gründerberater können auch wertvolle Einblicke und Ratschläge zur Unternehmensführung, zum Marketing, zur Finanzplanung und zu anderen Aspekten der Unternehmensgründung bieten. Ihre Expertise und Erfahrung können dazu beitragen, die Chancen auf eine erfolgreiche Unternehmensgründung und die Gewährung des Gründungszuschusses zu erhöhen.

Es ist wichtig, einen vertrauenswürdigen und erfahrenen Gründerberater zu finden, der die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Gründers versteht und in der Lage ist, maßgeschneiderte Lösungen und Strategien anzubieten. Ein guter Gründerberater sollte über fundiertes Wissen in den Bereichen Unternehmensgründung und -führung verfügen und idealerweise Erfahrung im Gründerbereich mitbringen. Die Berater der Starthilfe sind übrigens sehr erfahrene Berater, die sich fast ausschließlich auf Existenzgründung in Kombination mit dem Gründungszuschuss spezialisiert haben!

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Existenzgründer in Hamburg

In Hamburg gibt es auch andere Unterstützungsmöglichkeiten für Existenzgründer. Zum Beispiel bietet die Stadt Hamburg verschiedene Förderprogramme an, die finanzielle Unterstützung für Existenzgründer bieten. Darüber hinaus gibt es in Hamburg eine lebendige Start-up-Szene mit vielen Netzwerken und Veranstaltungen, die Existenzgründern Unterstützung und Inspiration bieten.

Insgesamt kann der Gründungszuschuss eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Arbeitslosengeldempfänger bieten, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen möchten. Mit der richtigen Vorbereitung, der Unterstützung eines Gründerberaters und der Möglichkeit, die Beratungskosten durch einen AVGS-Gutschein zu decken, kann dieser Zuschuss dazu beitragen, die finanziellen Herausforderungen der Unternehmensgründung zu bewältigen und den Weg für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu ebnen. Wir als Starthilfe helfen dir dabei gern. Und dank den beschriebenen Gutscheinen können wir dir für dich kostenlos helfen und das im Wert bis zu 10.000 Euro.

Unser Vorgehen

Die richtige Strategie zu entwickeln ist für Dich bei der ersten Existenzgründung oft schwer bis unmöglich. Hier helfen wir Licht ins Dunkel zu bringen.

Wir lassen Dich in einer der wichtigsten Phasen deinen Lebens nicht allein und begleiten die den gesamten Gründerprozess und darüber hinaus.

Wir reden und beraten nicht nur. Wir packen mit an. Wir schreiben Businesspläne, Reden mit dem Banker, Helfen bei Anträgen, beim Textverfassen, beim Aufbau der Homepage und dem Schalten der ersten Werbung. 

Vorteile

Unsere Berater sind erfahren in der Erstellung von bankfähigen Businessplänen. Zudem sind Sie die, nicht immer einfache Zusammenarbeit, mit den Banken gewohnt. Unser Team hat zudem Ex-Banker im Boot, die regelmäßig schwere Finanzierungen übernehmen.

Bei uns bekommst Du einen Unternehmensberater mit Gründerfokus an deine Seite, der genau weiß, was in deinem Geschäftsbereich wesentlich ist und der weiß, wie Banken und Ämter überzeugt werden können.

Die Leistungen unserer Firma bündeln die Kompetenz von der Konzepterstellung über die Kapitalbeschaffung bis hin zur Kundengewinnung. So etwas findet sich sonst kaum in Deutschland. Besonders in dem sonst eher vernachlässigten Bereich der Existenzgründungen.

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